Cosmic Services Germany GmbH

The translation of these General Terms and Conditions is for information purpose only. In any case the German version shall prevail.

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I. Scope

All deliveries and services of Cosmic Services Germany GmbH and its affiliated companies (hereinafter referred to as Cosmic Services Germany GmbH) for the performance of research and development work, the creation of test software and hardware, component testing, safety storage, supply chain management as well as consulting and analyses shall be subject exclusively to these General Terms and Conditions (hereinafter referred to as GTC TECHNOLOGY) for entrepreneurs (§ 14 BGB). By placing an order with Cosmic Services Germany GmbH, the GTC are deemed to be accepted unless the customer expressly objects to their validity when placing the order. Amendments to the GTC TECHNOLOGY shall also become part of current contracts from the effective date if the customer does not object within one month of notification of the amendment despite being specifically informed of his right to object. Customers’ GTC will have no legal effect.

 

II. General provisions for order execution

1. Scope and execution of research and development services, MOV

The services owed by Cosmic Services Germany GmbH shall result from the offer, modified if necessary by the order confirmation. Cosmic Services Germany GmbH may specify lump sum minimum order values (MOV) which exclusively cover essential contractual services. All agreements, including supplements, amendments, and ancillary agreements, shall be made exclusively in writing. If the order placement deviates from the underlying offer, the deviations are deemed to be agreed only after explicit written confirmation by Cosmic Services Germany GmbH. The offer and all documents submitted by Cosmic Services Germany GmbH in this connection may neither be reproduced nor made accessible to third parties and shall remain the property of Cosmic Services Germany GmbH. They shall only be used within the framework of the contract and shall be destroyed on request if the quotation does not result in an order being placed. Dates and deadlines for deliveries and services shall only be binding if confirmed in writing by Cosmic Services Germany GmbH. Transfers of rights and obligations of the customer under the contract shall require the consent of Cosmic Services Germany GmbH. Agreements on dates and deadlines shall be subject to the proviso that the suppliers, subcontractors, or cooperation partners of Cosmic Services Germany GmbH fulfill the obligations for which they are incumbent. Events of force majeure, general supply difficulties, shortages of energy and raw materials, transport bottlenecks through no fault of Cosmic Services Germany GmbH, strikes, official decrees, or other disruptions at Cosmic Services Germany GmbH or its suppliers, subcontractors, or cooperation partners which, from an objective point of view, are not culpably caused by Cosmic Services Germany GmbH as well as any thus arising consequences shall release Cosmic Services Germany GmbH from its obligation to perform for the duration of the disruption and to the extent of its effects. Such events shall give Cosmic Services Germany GmbH the right, under the exclusion of any liability for compensation, not to provide contractual services or to withdraw from the contract in whole or in part because of the yet unfulfilled part of the contract. In such cases, Cosmic Services Germany GmbH shall inform the customer immediately of the failure to perform and refund any consideration already paid. Cosmic Services Germany GmbH shall also have the right to render partial performance to a reasonable extent.

2. Equipment, materials, and rights to be provided by the customer

The customer shall be obliged to provide Cosmic Services Germany GmbH with all documents and information, components, materials, and equipment – in the sense of “working materials” – required for the execution of the order in due time. This shall also apply for all services and works, particularly in supply chain management. This work equipment may be treated as correct and complete unless its inspection has been expressly agreed upon as part of the order. If the customer or third parties engaged by the customer provide assistance in the implementation of the order, the relevant German laws, ordinances, accident prevention regulations, VDE regulations, DIN standards, and similar regulations shall be observed. The customer shall ensure that the use of the work equipment does not infringe the industrial property rights of third parties and shall indemnify Cosmic Services Germany GmbH against all claims. License fees, compensation, or costs incurred to avoid infringements of industrial property rights shall be borne by the customer. The customer shall bear the costs and risk of delivery of the work equipment to be supplied by him, unless collection by Cosmic Services Germany GmbH has been agreed upon. In the event of shipment by the customer, the work equipment shall be properly packed in accordance with any instructions given by Cosmic Services Germany GmbH. The customer shall be responsible for the transport insurance. He shall be liable for any damage resulting from the nature of the work equipment and shall notify Cosmic Services Germany GmbH in writing of all hazard and handling instructions known to him.

3. Execution of the contract

Cosmic Services Germany GmbH shall execute accepted orders in accordance with the established rules of technology as well as the German statutory and official regulations in force at the time of execution. No guarantee is given for the technical rules and the correctness of the safety programs or regulations on which the tests are based. Cosmic Services Germany GmbH shall inform the customer without delay should it become apparent during the processing of the order that there is a need for an expansion or change in the technical or personnel requirements to attain the contractual performance. The parties shall then decide by mutual agreement whether, to what extent, and at what cost the order is to be proceeded. If no agreement is reached, both parties shall be entitled to withdraw from the contract by written declaration. In this case, Cosmic Services Germany GmbH shall be entitled to reimbursement of all expenses incurred by this date and payment of remuneration corresponding to the actual cost of performance.

4. Subcontractors

Cosmic Services Germany GmbH shall have the right to have its services performed by carefully selected and certified subcontractors. Notwithstanding any agreements made otherwise, Cosmic Services Germany GmbH shall have the copyright to any expert reports and test results of any kind prepared by them.

5. Work result, acceptance, partial services, duty to inspect, delivery, customs

Unless otherwise agreed, Cosmic Services Germany GmbH shall consign to the customer all findings obtained in the course of carrying out the order as a final report in written or electronic form in the case of research and development work, consultations, analyses, or tests. In the case of construction and finishing of components and assemblies, Cosmic Services Germany GmbH shall hand over the work result in physical form.

If acceptance of the work result is agreed upon, an acceptance report shall be drawn up and signed by both contracting parties. Otherwise, delivery of the work result by Cosmic Services Germany GmbH evidenced by a delivery note shall suffice. Risk shall pass to the customer upon acceptance or delivery, even if the work result remains with Cosmic Services Germany GmbH for further processing.

When a test environment is created, the test program and the required hardware are released. When test software is produced for installation at the customer’s premises, only the compiled version of the test program shall be handed over as the work result. Only Cosmic Services Germany GmbH shall make changes to the test program. An insight into the source code may be granted for the purpose of debugging. The source code shall only be released based on a separate agreement.

Self-contained partial services of Cosmic Services Germany GmbH which may be used by the customer shall be accepted at Cosmic Services Germany GmbH’s request; the limitation period shall then commence with the delivery of the respective partial service or the partial acceptance.

Claims for defects by the customer due to defects, underdeliveries, or misdeliveries shall be subject to the customer having fulfilled his statutory duties of inspection and notification of defects (§§ 377, 381 HGB) without delay. Claims due to recognizable defects shall require to be notified to Cosmic Services Germany GmbH in writing within a period of 14 days from delivery. Hidden defects have to be reported immediately after discovery – but at the latest within the statutory warranty period.

Unless expressly agreed otherwise, the work results shall be delivered “ex works” (EXW Incoterms 2020) from the respective Cosmic Services Germany GmbH company. The customer shall ensure that unauthorized third parties do not have access to the delivered work results. If the customer delays shipment of the work results, the risk shall pass to the customer on the day the work results are ready for dispatch. The customer shall arrange for any export licenses, embargoes, and customs declarations. Cosmic Services Germany GmbH may provide services for a fee, but shall not be liable for the customs and arms control properties of the goods. The customer shall always be the “exporter” within the meaning of the dual-use regulations.

Unless otherwise agreed, work equipment shall be stored at Cosmic Services Germany GmbH without insurance for a maximum of 12 months after completion of the order. After expiry of this period, work equipment shall be destroyed at the customer’s expense if the applicable law requires special disposal. Work equipment shall only be returned uninsured on request and at the customer’s expense. In supply chain contracts, the provisions of the Master Service Agreement shall apply to storage, insurance, and the bearing of costs.

6. Warranty and guarantee

Warranty claims by the customer shall be limited to a claim for rectification or replacement delivery, unless they are based on intent or gross negligence on the part of Cosmic Services Germany GmbH, its legal representatives, employees, or vicarious agents. Cosmic Services Germany GmbH shall have the right to choose. Cosmic Services Germany GmbH shall be entitled to make a reasonable number of attempts of rectification or replacement deliveries, but at least two, and to make the subsequent performance owed dependent on the customer paying the purchase price due. However, the customer shall be entitled to retain a reasonable portion of the purchase price in proportion to the defect. The right to refuse subsequent performance under the statutory conditions remains unaffected. Cosmic Services Germany GmbH shall be given the time and opportunity required for subsequent performance, in particular to hand over the defective goods for inspection purposes. Subsequent performance shall include neither removal of the defective item nor reinstallation if Cosmic Services Germany GmbH was not originally obliged to install it. Should a defect actually exist, Cosmic Services Germany GmbH shall bear the expenses necessary for the purpose of inspection and subsequent performance, in particular transport, travel, labor, and material costs excluding removal and installation costs. If the customer’s request to remedy the defect proves to be unjustified, he shall reimburse all costs incurred. If these rectifications or replacement deliveries fail or do not lead to success within a reasonable time, the customer may choose between rescission of the contract or reduction of the remuneration.

Warranty claims shall expire one year after delivery or acceptance, including in the case of expert opinions or test software as well as for consequential damage. The right to substitute performance of the rectification of defects with reimbursement of costs is excluded. All warranty claims shall lapse if the customer or a third party modifies, improperly uses, or repairs work results without the consent of Cosmic Services Germany GmbH or does not install, operate, or maintain them in accordance with the application rules. A declaration of guarantee by Cosmic Services Germany GmbH shall only exist if the content of the guarantee as well as the duration and territorial scope of the guarantee protection are sufficiently defined in writing. Further claims, in particular claims for damages, shall be limited in accordance with the following provisions.

7. Liability

The liability of Cosmic Services Germany GmbH, its legal representatives, executive employees, and vicarious agents as well as the liability of Cosmic Services Germany GmbH for these persons for damages shall be excluded, except in the case of intentional or grossly negligent acts. This liability towards registered traders shall also be excluded unless a primary obligation in the contractual relationship has been breached. This also applies to claims arising from §§ 823 ff. BGB, insofar as these compete with contractual claims.

In the event of a breach of essential contractual obligations (cardinal obligation or essential secondary obligation) or in the event of default, Cosmic Services Germany GmbH shall be liable for simple negligence, however, limited to the foreseeable direct damage typical of the contract, excluding loss of profit and consequential/recourse damage. Liability is generally limited to 5% of the order amount; the maximum liability limit is €500,000.00 per claim. At the customer’s request and expense, however, a higher liability may be agreed upon, provided that Cosmic Services Germany GmbH can obtain appropriate reinsurance cover from its liability insurer. Statutory liability limits shall apply to customers who are not merchants, entrepreneurs, legal entities under public law, or special funds under public law. The same shall apply to damages arising from injury to life, body, or health if Cosmic Services Germany GmbH is responsible for the violation of duty, and to damages arising from fraudulent concealment of a defect or the defect of a guaranteed quality. A violation of duty by Cosmic Services Germany GmbH shall be deemed equivalent to a violation of duty by its legal representatives, executives, or vicarious agents.

8. Product liability

Liability under the Product Liability Act remains unaffected. However, in relation to third parties, in particular the end consumer, only the customer is the manufacturer within the meaning of statutory product liability. Insofar as liability on the part of Cosmic Services Germany GmbH for the work result may be possible under statutory provisions, the customer shall indemnify Cosmic Services Germany GmbH in all respects against all corresponding obligations.

 

III. Terms of payment

1. Partial payments at partial acceptance, minimum order value (MOV) lump sum

Cosmic Services Germany GmbH shall be entitled to issue interim invoices in accordance with the costs incurred in the case of order values in excess of €2,000.00 or in the case of orders, which are expected to be processed over a period of more than three months. In the case of small partial deliveries, a lump sum of €300.00 plus any freight and ancillary costs shall be charged for contractual services.

2. Due date and default

Invoices shall be due and payable immediately upon receipt without deduction. In the event of late payment, Cosmic Services Germany GmbH shall charge interest on arrears at a rate of 5% above the base interest rate per annum determined by the Deutsche Bundesbank, or, if applicable, a demonstrably higher default damage. If the customer is a merchant, the interest on arrears shall be 8 percentage points above the respective base rate. In the event of late payment, an amount of €5.00 shall also be due for each extrajudicial reminder. The customer shall have the right to prove that Cosmic Services Germany GmbH has not incurred any further damage or has incurred significantly less damage or that the dunning costs are lower.

3. Invoice complaints

Cosmic Services Germany GmbH must be notified in writing of any invoice complaints within two weeks after receipt of the invoice. Otherwise, the invoice shall be deemed to be accepted. The customer will be expressly informed of this on the invoice (preclusion period).

4. Deterioration of assets and insolvency

If Cosmic Services Germany GmbH obtains knowledge of indications of impairment of the creditworthiness or insolvency of the customer, it may render its services dependent on advance payment of the remuneration, even if Cosmic Services Germany GmbH only obtains this knowledge between conclusion of the contract and performance or after partial performance. If the customer refuses advance payment or fails to make payment even after Cosmic Services Germany GmbH has set a deadline, Cosmic Services Germany GmbH shall be entitled to withdraw from the contract and claim damages. If an application for insolvency affecting the customer is filed or insolvency proceedings are opened, Cosmic Services Germany GmbH shall immediately be entitled to withdraw from the contract and claim damages, whereby all payment claims of Cosmic Services Germany GmbH shall become due and payable immediately upon receipt of the declaration of withdrawal by the customer.

5. Retention of title

Cosmic Services Germany GmbH shall retain proprietary of delivered products until all claims, including future (balance) claims, have been paid in full (goods subject to retention of title). Rights of use may neither be pledged nor assigned as security.  Any treatment or processing of the reserved goods shall be carried out for Cosmic Services Germany GmbH. If the customer incorporates the goods into other goods, Cosmic Services Germany GmbH shall become co-owner of the newly created products in the ratio of the value of the goods subject to retention of title to the other goods contained in the product; the parties shall also regard these products as goods subject to retention of title. The customer may resell these – only subject to retention of title – but other dispositions, in particular pledges or security transfers, shall not be permitted. If the customer suspends payments, if insolvency proceedings are applied for or opened against the customer’s assets, or if a provisional insolvency administrator is appointed, the above mentioned rights of the customer shall lapse. After termination of the contract, Cosmic Services Germany GmbH may demand surrender of the goods subject to retention of title or assignment of the customer’s surrender claims. The customer shall be obliged to cooperate in the realization of the claim. Cosmic Services Germany GmbH shall release the securities if their value exceeds all claims to be secured by more than 10%. If the national law at the customer’s registered office does not permit retention of title, Cosmic Services Germany GmbH shall be entitled to reserve and exercise equivalent rights. The customer shall then cooperate in the necessary measures. In any case, Cosmic Services Germany GmbH shall insist on a simple retention of title.

6. Prohibition of set-off and rights of retention

The customer may only offset counterclaims, which are undisputed, have been legally established, or have been recognized in writing by Cosmic Services Germany GmbH. In the case of customers who are entrepreneurs, merchants, legal entities under public law, or special funds under public law, rights of retention shall only exist if the claims are based on the same legal relationship as the obligations.

 

IV. Industrial property rights

1. Copyright protection

Cosmic Services Germany GmbH shall retain the copyright to all work results. The customer may use the work results produced within the scope of the order only after full payment of the remuneration and for the agreed purpose for which it is intended. Publication and reproduction of Cosmic Services Germany GmbH’s work results, including the use of extracts, shall require prior written consent. This also applies to promotional use of the name “Cosmic Services Germany GmbH” for references and the like.

2. Secrecy

The contracting parties assure reciprocally that the information received from each other as well as know-how and other knowledge arising during the execution of the contract will be treated confidentially. Exclusively the contracting parties shall use such knowledge for their own purposes within the scope of the contractual relationship. With regard to possible inventions and applications for industrial property rights, both parties agree to maintain confidentiality until they are published. This obligation shall also apply beyond the termination of this contract.

3. Existing property rights

The contractual relationship shall not affect the industrial property rights already existing at the time of conclusion of the contract. If know-how of Cosmic Services Germany GmbH is used during order fulfillment which the customer requires to utilize the work result, the customer shall receive a non-exclusive, non-transferable and free legal right of use. If industrial property rights or copyrights of Cosmic Services Germany GmbH are used in the execution of the order which the customer requires to utilize the work result, the customer shall receive a non-exclusive and non-transferable legal right of use in return for appropriate remuneration. Details and prices shall be agreed upon separately. Cosmic Services Germany GmbH shall always receive a free, non-exclusive, non-transferable right of use to IP rights and copyrights, which arise in the course of the work carried out as part of the order.

4. New property rights arising during the execution of the order and their exploitation

The parties commit themselves to claim employee inventions relating to the work result that are made during the execution of the order without restriction and to apply for industrial property rights in their own name without delay. If employees of several contracting parties are involved in inventions (joint inventions), these inventions and their property rights shall be owned jointly by the contracting parties, otherwise solely by the contracting party whose employees are the inventors (individual inventions). In the internal relationship between the contracting parties, the entitlement to the inventions shall be divided in proportion to the genuine inventor shares of their employees. The costs for property rights applied for on behalf of their own name shall be borne by the two parties themselves respectively.

Both parties shall not impugn existing property rights or new property rights arising during the execution of the order and shall defend property rights to which they alone are entitled against challenges through third parties at their own expense. In the case of joint inventions, the parties shall bear the costs proportionately, in case of doubt in equal shares.

5. Publications

Cosmic Services Germany GmbH and its employees shall be entitled to publish scientific publications about the results of the work achieved in the course of carrying out the order, insofar as they fundamentally relate to scientific findings. It is taken into account that dissertations, theses or applications for industrial property rights are not affected.

 

V. Final provisions

1. Data processing

Cosmic Services Germany GmbH shall be entitled to store and process all data of the customer in compliance with the German DSGVO data protection regulations, regardless of whether it originates from the customer itself or from third parties.

2. Place of jurisdiction

Unless the parties expressly agree otherwise, the place of performance for both parties shall be the registered office of the respective Cosmic Services Germany GmbH company. If the customer is a merchant, a legal entity under public law, or a special fund under public law, the place of jurisdiction for both parties shall be Augsburg, Germany. However, Cosmic Services Germany GmbH shall have the right to take legal action at the customer’s registered office. Augsburg shall also be the place of jurisdiction – even if the customer is not a merchant – if the customer has no general place of jurisdiction in Germany, moves his domicile or usual place of residence outside the Federal Republic of Germany after conclusion of the contract, or his domicile or usual place of residence is not known at the time the action is brought.

3. Choice of law

The legal relationship between Cosmic Services Germany GmbH and the customer shall be governed by the laws of the Federal Republic of Germany to the exclusion of the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) and the conflict of laws provisions of German law, even if orders are placed from abroad or deliveries are made abroad.

4. Conditions for non-merchants

If customers are not entrepreneurs (§ 14 BGB [German Civil Code]), an order can also be accepted by Cosmic Services Germany GmbH without written confirmation, agreed order deadlines and delivery dates shall always be binding, and warranty periods as well as maximum liability limits shall be determined exclusively in accordance with the law.

5. Severability clause

Should individual provisions of the contract be entirely or partially invalid, the rest of the contract shall nevertheless remain valid. The same applies in the event of an omission.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Technik

I. Geltungsbereich

Alle Lieferungen und Leistungen der Cosmic Services Germany GmbH und der mit Ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend Cosmic Services Germany genannt) zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, der Erstellung von Testsoft- und -hardware, der Bauteil-Prüfung, der Sicherheitseinlagerung, dem Supply Chain Management sowie Beratungen und Analysen unterliegen für Unternehmer (§ 14 BGB) ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB TECHNIK genannt). Mit Auftragserteilung an Cosmic Services Germany gelten die AGB als anerkannt, wenn nicht der Kunde bei Auftragserteilung ihrer Geltung ausdrücklich widerspricht. Änderungen der AGB TECHNIK werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Verträge, wenn der Kunde trotz besonderen Hinweises auf sein Widerspruchsrecht nicht binnen eines Monats nach Mitteilung der Änderung widerspricht. AGB von Kunden entfalten keine Rechtswirkungen.

II. Allgemeine Bestimmungen zur Auftragsdurchführung

1. Umfang und Ausführung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen, MAW

Die von Cosmic Services Germany geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, gegebenenfalls modifiziert durch die Auftragsbestätigung. Cosmic Services Germany kann pauschale Mindestauftragswerte (MAW) festlegen, die ausschließlich wesentliche Vertragsleistungen erfassen. Für alle Vereinbarungen, eingeschlossen Nachträge, Änderungen und Nebenabreden gilt ausschließlich die Schriftform. Weicht die Auftragserteilung vom zugrunde liegenden Angebot ab, so gelten die Abweichungen erst mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Cosmic Services Germany als vereinbart. Das Angebot sowie alle in diesem Zusammenhang von Cosmic Services Germany vorgelegten Unterlagen dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und bleiben Eigentum von Cosmic Services Germany. Sie sind nur im Rahmen des Vertrages zu verwenden und auf Verlangen zu vernichten, wenn das Angebot nicht zur Auftragserteilung führt. Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Cosmic Services Germany verbindlich. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag bedürfen der Einwilligung von Cosmic Services Germany. Termin- und Fristvereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Lieferanten, Nachunternehmer oder Kooperationspartner von Cosmic Services Germany die ihnen obliegenden Verpflichtungen erfüllen. Ereignisse höherer Gewalt, allgemeine Versorgungsschwierigkeiten, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, Streiks, behördliche Verfügungen oder andere bei objektiver Betrachtungsweise nicht von Cosmic Services Germany schuldhaft herbeigeführte Störungen bei ihr oder ihren Lieferanten, Nachunternehmern oder Kooperationspartnern sowie deren Folgen befreien Cosmic Services Germany für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Solche Ereignisse geben Cosmic Services Germany unter Ausschluss jeglicher Ersatzpflicht das Recht, vertragliche Leistungen nicht zu erbringen oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesen Fällen wird Cosmic Services Germany den Kunden unverzüglich über die ausbleibende Leistung in Kenntnis setzen und bereits erbrachte Gegenleistungen zurückerstatten. Cosmic Services Germany hat zudem das Recht, in zumutbarem Umfang Teilleistungen zu erbringen.

2. Vom Kunden zu stellende Arbeitsmittel und Rechte

Der Kunde ist verpflichtet, Cosmic Services Germany rechtzeitig alle zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen, Bauteile, Materialien und Geräte – i. F. Arbeitsmittel – zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch und insbesondere im Supply Chain Management für alle Dienst- und Werkleistungen. Diese Arbeitsmittel dürfen als richtig und vollständig behandelt werden, es sei denn, ihre Überprüfung ist als Bestandteil des Auftrages ausdrücklich vereinbart. Leisten der Kunde oder durch ihn eingeschaltete Dritte Hilfe bei der Auftragsumsetzung, sind die einschlägigen deutschen Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, VDE-Bestimmungen, DIN-Normen und ähnliche Vorschriften zu beachten. Der Kunde versichert, dass durch die Verwendung der Arbeitsmittel Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden und stellt Cosmic Services Germany von allen Ansprüchen frei. Lizenzgebühren, Abfindungen oder Kosten, die zur Vermeidung von Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt der Kunde. Der Kunde trägt Kosten und Gefahr der Anlieferung der von ihm zu liefernden Arbeitsmittel, wenn nicht die Abholung durch Cosmic Services Germany vereinbart ist. Bei Versand durch den Kunden sind die Arbeitsmittel sachgemäß, gegebenenfalls entsprechend den von Cosmic Services Germany gegebenen Hinweisen zu verpacken. Für eine Transportversicherung trägt der Kunde Sorge. Er haftet für alle Schäden, die sich aus der Beschaffenheit der Arbeitsmittel ergeben, und hat alle ihm bekannten Gefahren- und Handhabungshinweise schriftlich mitzuteilen.

3. Vertragsdurchführung

Angenommene Aufträge führt Cosmic Services Germany nach den anerkannten Regeln der Technik sowie nach den zum Zeitpunkt der Ausführung in Deutschland bestehenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften aus. Gewähr für die technischen Regeln und die Richtigkeit der den Prüfungen zugrunde liegenden Sicherheitsprogramme oder -vorschriften werden nicht übernommen. Sollte sich während der Bearbeitung des Auftrages eine Erweiterung oder Veränderung des technischen oder personellen Aufwandes zur Erreichung der Vertragsleistung herausstellen, wird Cosmic Services Germany den Kunden unverzüglich informieren. Die Parteien werden dann einvernehmlich entscheiden, ob, mit welchem Umfang und zu welchen Kosten der Auftrag weiter auszuführen ist. Kommt keine Einigung zustande, sind beide Seiten berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat Cosmic Services Germany Anspruch auf Ersatz aller bis dahin entstandenen Aufwendungen und Bezahlung einer dem tatsächlichen Leistungsaufwand entsprechenden Vergütung.

4. Nachunternehmer

Cosmic Services Germany hat das Recht, ihre Leistungen durch von ihr sorgfältig ausgesuchte und zertifizierte Nachunternehmer durchführen zu lassen. An gegebenenfalls von ihnen erstellten Gutachten und Prüfergebnissen aller Art hat Cosmic Services Germany unbeschadet anderweitiger Vereinbarungen das Urheberrecht.

5. Arbeitsergebnis, Abnahme, Teilleistungen, Untersuchungspflicht, Auslieferung, Zoll

Cosmic Services Germany übergibt dem Kunden bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, Beratungen, Analysen oder Prüfungen die im Rahmen der Auftragsdurchführung gewonnenen Erkenntnisse als Abschlussbericht in schriftlicher oder elektronischer Form, falls nicht anderweitige Vereinbarungen gelten. Bei Bau und Veredelung von Bauelementen und Baugruppen übergibt Cosmic Services Germany das Arbeitsergebnis in körperlicher Form. Bei vereinbarter Abnahme des Arbeitsergebnisses wird ein von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnendes Abnahmeprotokoll erstellt. Ansonsten genügt die durch Lieferschein belegte Auslieferung des Arbeitsergebnisses durch Cosmic Services Germany. Mit Abnahme oder Auslieferung erfolgt der Gefahrenübergang auf den Kunden, auch wenn das Arbeitsergebnis zur Weiterverarbeitung bei Cosmic Services Germany verbleibt.

Bei Herstellung einer Testumgebung erfolgt eine Freigabe für das Testprogramm und die erforderliche Hardware. Bei der Herstellung einer Test-Software zur Installation beim Kunden wird als Arbeitsergebnis nur die kompilierte Version des Testprogramms übergeben. Änderungen am Testprogramm nimmt ausschließlich Cosmic Services Germany vor. Zum Zwecke der Fehlerbeseitigung kann Einblick in den Quell-Code gewährt werden. Die Herausgabe des Quell-Codes erfolgt nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung.

In sich abgeschlossene und für den Kunden verwendbare Teilleistungen von Cosmic Services Germany sind auf deren Verlangen abzunehmen; die Verjährungsfrist beginnt dann mit der Ablieferung der jeweiligen Teilleistung oder der Teilabnahme.

Mängelansprüche des Kunden wegen Mängeln, Minder- oder Falschlieferungen setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) unverzüglich nachgekommen ist. Ansprüche wegen erkennbarer Mängel erfordern, dass sie Cosmic Services Germany innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Lieferung schriftlich angezeigt werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung – jedoch spätestens innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist – geltend zu machen.

Das Arbeitsergebnis wird ohne ausdrückliche abweichende Vereinbarung “ab Werk” (EXW Incoterms 2020) des jeweiligen Cosmic Services Germany-Unternehmens geliefert. Der Kunde stellt sicher, dass unbefugte Dritte auf ausgelieferte Arbeitsergebnisse keinen Zugriff haben. Wird der Versand des Arbeitsergebnisses durch den Kunden verzögert, so geht die Gefahr am Tag der Versandbereitschaft auf ihn über. Etwaige Ausfuhrgenehmigungen, Embargos und Zollerklärungen regelt der Kunde. Cosmic Services Germany kann dabei Dienstleistungen gegen Entgelt übernehmen, haftet jedoch nicht für zoll- und kriegswaffenkontrollrechtliche Eigenschaften der Ware. „Ausführer“ im Sinne der Dual-Use-Vorschriften ist immer der Kunde.

Ohne anderweitige Vereinbarung werden Arbeitsmittel nach Auftragsdurchführung maximal 12 Monate lang ohne Versicherung bei Cosmic Services Germany eingelagert. Nach Ablauf dieser Frist werden bei gesetzlich vorgeschriebener besonderer Entsorgung Arbeitsmittel auf Kosten des Kunden vernichtet. Eine unversicherte Rücksendung von Arbeitsmitteln erfolgt nur nach Aufforderung und auf Kosten des Kunden. In Supply-Chain-Verträgen gelten die Regelungen des Master Service Agreements für Einlagerung, Versicherung und Kostentragung.

6. Gewährleistung und Garantie

Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf einen Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Cosmic Services Germany, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Das Wahlrecht obliegt Cosmic Services Germany. Diese darf eine angemessene Anzahl von Nachbesserungsversuchen oder Ersatzlieferungen vornehmen, mindestens jedoch zwei, und die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Cosmic Services Germany ist die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn Cosmic Services Germany ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten ohne Ausbau- und Einbaukosten trägt Cosmic Services Germany, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich das Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, hat er alle entstandenen Kosten zu ersetzen. Schlagen diese Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen fehl oder führen sie nicht innerhalb angemessener Zeit zum Erfolg, darf der Kunde zwischen Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung wählen.

Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab Lieferung oder Abnahme, und zwar auch bei Gutachten oder Test-Software und auch für Folgeschäden. Das Recht der Ersatzvornahme der Mangelbeseitigung mit Kostenersatz ist ausgeschlossen. Alle Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von Cosmic Services Germany Arbeitsergebnisse verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert oder nicht den Anwendungsvorschriften entsprechend installiert, betreibt oder pflegt. Eine Garantieerklärung von Cosmic Services Germany liegt nur dann vor, wenn der Inhalt der Garantie sowie Dauer und räumlicher Geltungsbereich des Garantieschutzes schriftlich ausreichend bestimmt sind. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, sind nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen beschränkt.

7. Haftung

Die Haftung der Cosmic Services Germany, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen sowie die Haftung von Cosmic Services Germany für diesen Personenkreis auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen lägen vor. Gegenüber Vollkaufleuten ist auch diese Haftung ausgeschlossen, wenn nicht eine Hauptpflicht im Vertragsverhältnis verletzt wurde. Dies gilt auch für Ansprüche aus §§ 823 ff. BGB, soweit diese mit vertraglichen Ansprüchen konkurrieren.

Cosmic Services Germany haftet bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflicht oder wesentliche Nebenpflicht) oder bei Verzug für einfache Fahrlässigkeit, allerdings beschränkt auf den vorhersehbaren vertragstypischen, unmittelbaren Schaden ohne entgangenen Gewinn und Mangelfolge-/Regress-Schäden. Die Haftung ist grundsätzlich auf 5 % der Auftragssumme beschränkt, die Haftungsobergrenze liegt bei 500.000,00 € je Schadensfall. Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden kann jedoch eine höhere Haftung vereinbart werden, sofern eine entsprechende Rückdeckung der Cosmic Services Germany bei ihrem Haftpflichtversicherer möglich ist.

Gegenüber Kunden, die nicht Kaufleute, Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, gelten die gesetzlichen Haftungsobergrenzen. Das Gleiche gilt für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Cosmic Services Germany die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie für Schäden, die aufgrund eines arglistigen Verschweigens eines Mangels oder des Fehlers einer garantierten Beschaffenheit entstanden sind. Der Pflichtverletzung von Cosmic Services Germany steht die ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich.

8. Produkthaftung

Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Im Verhältnis zu Dritten, insbesondere zum Endverbraucher ist jedoch ausschließlich der Kunde Hersteller im Sinne der gesetzlichen Produktverantwortlichkeit. Soweit nach gesetzlichen Vorschriften eine Haftung von Cosmic Services Germany für das Arbeitsergebnis möglich sein kann, stellt sie der Kunde von allen entsprechenden Verpflichtungen vollumfänglich frei.

III. Zahlungsbedingungen

1. Teilzahlungen bei Teilabnahme, Mindestauftragswert-Pauschale (MAW-Pauschale)

Cosmic Services Germany ist berechtigt, bei Auftragswerten über 2.000,00 € oder bei Aufträgen, deren Abwicklung sich voraussichtlich über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten erstrecken wird, entsprechend den anfallenden Aufwendungen Zwischenabrechnungen zu stellen. Bei kleinen Teillieferungen wird für vertragliche Leistungen pauschal ein MAW von 300,00 € zuzüglich etwaiger Fracht- und Nebenkosten abgerechnet.

2. Fälligkeit und Verzug

Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug macht Cosmic Services Germany Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank bestimmten Basiszinssatz p. a. bzw. gegebenenfalls einen nachweisbar höheren Verzugsschaden geltend. Wenn der Kunde Kaufmann ist, beträgt der Fälligkeitszins 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Bei Zahlungsverzug wird zudem für jedes außergerichtliche Mahnschreiben ein Betrag von 5,00 € fällig. Der Kunde hat das Recht zum Nachweis, dass Cosmic Services Germany weitergehender Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist oder Mahnkosten geringer ausgefallen sind.

3. Rechnungsbeanstandungen

Rechnungsbeanstandungen sind Cosmic Services Germany innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Rechnungseingang schriftlich begründet mitzuteilen. Ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt. Der Kunde wird auf der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen (Ausschlussfrist).

4. Vermögensverschlechterung und Insolvenz

Werden Cosmic Services Germany Hinweise auf die Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden bekannt, darf sie ihre Leistungen von der Vorauszahlung der Vergütung abhängig machen, und zwar auch dann, wenn Cosmic Services Germany diese Kenntnis erst zwischen Vertragsabschluss und Leistung oder nach Teilleistungen erlangt. Lehnt der Kunde Vorauszahlung ab oder leistet sie auch nach Fristsetzung durch Cosmic Services Germany nicht, ist diese zum Rücktritt vom Vertrag und zum Schadensersatz berechtigt. Wird ein den Kunden betreffender Insolvenzantrag gestellt oder das Insolvenzverfahren eröffnet, entsteht für Cosmic Services Germany sofort ein Rücktritts- und Schadensersatzrecht, wobei mit dem Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Kunden sämtliche Zahlungsansprüche von Cosmic Services Germany sofort fällig und zahlbar werden.

5. Eigentumsvorbehalt

Cosmic Services Germany behält sich das Eigentum an gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor (Vorbehaltsware). Nutzungsrechte dürfen weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Jede Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für Cosmic Services Germany. Beim Einbau in fremde Waren durch den Kunden wird Cosmic Services Germany Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den im Produkt enthaltenen anderen Waren, diese Produkte verstehen die Parteien ebenfalls als Vorbehaltsware. Der Kunde darf diese – unter Eigentumsvorbehalt – weiter veräußern; andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind jedoch unzulässig. Stellt der Kunde die Zahlungen ein, ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt oder eröffnet oder ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, so erlöschen die vorstehenden Rechte des Kunden. Nach einer Vertragsbeendigung darf Cosmic Services Germany Herausgabe der Vorbehaltsware oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden verlangen. Der Kunde ist zur Mitwirkung bei der Forderungsrealisierung verpflichtet. Cosmic Services Germany wird die Sicherheiten freigeben, wenn ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Lässt das nationale Recht am Sitz des Kunden einen Eigentumsvorbehalt nicht zu, ist Cosmic Services Germany berechtigt, sich gleichwertige Rechte vorzubehalten und auszuüben. Der Kunde hat dann bei erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken. Jedenfalls besteht Cosmic Services Germany auf einem einfachen Eigentumsvorbehalt.

6. Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte

Aufrechnen kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von Cosmic Services Germany schriftlich anerkannten Gegenansprüchen. Für Kunden, die Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, bestehen zudem Zurückbehaltungsrechte nur, falls die Ansprüche auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtungen beruhen.

IV. Gewerbliche Schutzrechte

1. Urheberrechtsschutz

Cosmic Services Germany behält an allen Arbeitsergebnissen das Urheberrecht. Der Kunde darf die im Rahmen des Auftrages gefertigten Arbeitsergebnisse nur nach vollständiger Zahlung der Vergütung und für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Publikation und Vervielfältigung von Arbeitsergebnissen von Cosmic Services Germany, auch auszugsweise Verwendung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt auch bei der werbenden Verwendung des Namens „Cosmic Services Germany“ für Referenzen und Ähnliches.

2. Geheimhaltung

Die Vertragspartner sichern sich hinsichtlich der voneinander erhaltenen Informationen und des während der Vertragsdurchführung entstehenden Know-hows und sonstigen Wissens grundsätzlich vertrauliche Behandlung zu. Solches Wissen dient ausschließlich zum jeweils eigenen Gebrauch der Vertragspartner im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

Hinsichtlich möglicher Erfindungen und Schutzrechtsanmeldungen sichern sich beide Seiten bis zu deren Veröffentlichung Geheimhaltung zu. Diese Verpflichtung gilt grundsätzlich auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus.

3. Bereits bestehende Schutzrechte

Das Vertragsverhältnis lässt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits bestehenden gewerblichen Schutzrechte unberührt. Wird bei der Auftragsdurchführung Know-how von Cosmic Services Germany verwendet, welches der Kunde zur Verwertung des Arbeitsergebnisses benötigt, so erhält er dafür ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und unentgeltliches Nutzungsrecht.

Werden bei der Auftragsdurchführung Schutz- oder Urheberrechte der Cosmic Services Germany verwendet, welche der Kunde zur Nutzung des Arbeitsergebnisses benötigt, so erhält er hieran gegen angemessene Vergütung ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Einzelheiten und Preise sind gesondert zu vereinbaren. Cosmic Services Germany erhält stets ein unentgeltliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an Schutzrechten und Urheberrechten, die bei den im Rahmen des Auftrags durchgeführten Arbeiten entstehen.

4. Bei Auftragsdurchführung neu entstehende Schutzrechte und ihre Verwertung

Die Parteien verpflichten sich, das Arbeitsergebnis betreffende Arbeitnehmererfindungen, die während der Auftragsdurchführung gemacht werden, unbeschränkt für sich in Anspruch zu nehmen und unverzüglich in eigenem Namen zum Schutzrecht anzumelden. Sind an Erfindungen Mitarbeiter mehrerer Vertragspartner beteiligt (Gemeinschaftserfindungen), so stehen diese Erfindungen und deren Schutzrechte den Vertragspartnern gemeinschaftlich zu, sonst demjenigen Vertragspartner allein, dessen Mitarbeiter die Erfinder sind (Einzelerfindungen). Im Innenverhältnis der Vertragspartner wird die Berechtigung an den Erfindungen im Verhältnis der wahren Erfinderanteile ihrer Mitarbeiter aufgeteilt. Die Kosten für allein im eigenen Namen angemeldete Schutzrechte tragen die beiden Parteien jeweils selbst.

Beide Parteien greifen Altschutzrechte und bei Auftragsdurchführung entstehende Neuschutzrechte nicht an und verteidigen ihnen allein zustehende Schutzrechte auf eigene Kosten gegen Angriffe Dritter. Bei Gemeinschaftserfindungen tragen die Parteien die Kosten anteilig, im Zweifel zu gleichen Teilen.

5. Veröffentlichungen

Cosmic Services Germany und ihre Mitarbeiter sind zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen über die im Rahmen der Auftragsdurchführung erzielten Arbeitsergebnisse, soweit sie grundsätzlich wissenschaftliche Erkenntnisse zum Gegenstand haben, berechtigt. Berücksichtigt wird, dass Dissertationen, Diplomarbeiten oder Schutzrechtsanmeldungen nicht beeinträchtigt werden.

V. Schlussbestimmungen

1. Datenverarbeitung

Cosmic Services Germany ist unter Beachtung der DSGVO berechtigt, sämtliche Daten des Kunden, gleich ob diese von ihm selbst oder Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten.

2. Gerichtsstand

Sofern die Parteien nicht ausdrücklich anderes vereinbaren, ist für beide Vertragsparteien der Sitz des jeweiligen Cosmic Services Germany-Unternehmens Erfüllungsort. Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile Augsburg, Deutschland. Cosmic Services Germany hat jedoch das Recht, am Sitz des Kunden zu klagen. Augsburg ist – auch wenn der Kunde nicht Kaufmann ist – auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3. Rechtswahl

Die Rechtsbeziehung zwischen Cosmic Services Germany und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen des deutschen Rechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird.

4. Bedingungen gegenüber Nicht-Kaufleuten

Sollten Kunden nicht Unternehmer (§ 14 BGB) sein, kann ein Auftrag von Cosmic Services Germany auch ohne schriftliche Bestätigung angenommen werden, sind vereinbarte Auftragsfristen und Liefertermine stets verbindlich und sind Gewährleistungsfristen und Haftungsobergrenzen ausschließlich gemäß gesetzlicher Vorgaben zu bestimmen.

5. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt dieser im Übrigen wirksam. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Einkauf

I. Geltungsbereich

Für sämtliche Einkäufe der Cosmic Services Germany GmbH und der mit Ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend Cosmic Services Germany genannt) von Waren und Dienstleistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend AGB Einkauf genannt). Mit der Auftragsbestätigung durch den Lieferanten gegenüber der Cosmic Services Germany gelten deren AGB Einkauf als anerkannt, wenn nicht der Lieferant dabei ausdrücklich ihrer Geltung widerspricht. Änderungen der AGB Einkauf werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Verträge, wenn der Lieferant trotz besonderen Hinweises auf sein Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht. AGB von Lieferanten oder Kunden entfalten keine Rechtswirkungen.

II. Allgemeine Bestimmungen zu Einkäufen der Cosmic Services Germany GmbH

1. Umfang der Lieferung

Der Lieferant ist an sein Angebot mindestens 30 Tage gebunden. Im Angebot enthaltene Maße, Gewichte und Leistungsdaten sowie zum Angebot gehörige Zeichnungen, Abbildungen usw. sind verbindlich. Bestätigt der Lieferant die Angebotsannahme nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang schriftlich in Form einer Auftragsbestätigung, ist die Cosmic Services Germany zum Widerruf der Bestellung berechtigt.

Bestellungen, Lieferabrufe sowie vergleichbare Verträge einschließlich deren Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie direkt vom Einkauf der Cosmic Services Germany erklärt werden und schriftlich, per Fax, per E-Mail oder durch sonstige Datenfernübertragung erfolgen; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Formabrede.

Sämtliche Lieferungen und Leistungen sind der vereinbarten Spezifikation entsprechend fachgerecht und unter Verwendung bestgeeigneter Materialien auszuführen. Sie haben dem neuesten Stand der Technik, den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaft und Fachverbänden, insbesondere den Sicherheits-, Arbeits-schutz-, Unfallverhütungs-, Umweltschutz- und einschlägigen DIN-, VDE-, CE- und sonstigen Vorschriften zu entsprechen. Erforderliche Schutzvorrichtungen sind ohne Aufpreis mitzuliefern.

Alle für die Abnahme, die Weiterverarbeitung, den Betrieb, die Wartung und Reparatur erforderlichen Unterlagen (Prüfungsprotokolle, Werkszeugnisse, Zeichnungen, Pläne, Bedienungsanleitungen o. ä.) hat der Lieferant mindestens zweifach ohne gesonderte Berechnung mitzuliefern.

Ist nichts anderes vereinbart, sind Lieferungen so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. Es sind nur umweltfreundliche Verpackungsmaterialien – und diese nur im für die Erreichung dieses Zwecks erforderlichen Umfang – zu verwenden.

2. Ausführung des Auftrages

Die Weitergabe eines Lieferauftrages an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der Cosmic Services Germany unzulässig. Unbeschadet ihrer sonstigen gesetzlichen Ansprüche kann sie vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung gelten machen, wenn sie dem Lieferanten zuvor eine angemessene Frist zu Selbstausführung gesetzt hat, die fruchtlos verstrichen ist.

3. Lieferzeit, Verzug, Höhere Gewalt und Vertragsstrafe

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Lieferabrufe werden verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen fünf Arbeitstagen ab Zugang widerspricht. Für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen ohne Montage oder Aufstellung kommt es auf den Eingang bei der von Cosmic Services Germany angegebenen Empfangsstelle, für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen mit Aufstellung oder Montage sowie von werkvertraglichen Leistungen auf deren Abnahme an. Bei erkennbarer Verzögerung einer Lieferung oder Leistung ist der Lieferant verpflichtet, die Cosmic Services Germany unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Höhere Gewalt, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse befreien die Cosmic Services Germany für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Abnahme. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb von zwei Wochen nach deren Ende ist sie – unbeschadet ihrer sonstigen Rechte – berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Ereignisse nicht von unerheblicher Dauer sind und sich ihr Bedarf wegen der deshalb erforderlichen anderweitigen Beschaffung erheblich verringert.

Mehrlieferungen und -leistungen sowie Teillieferungen und -leistungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Cosmic Services Germany akzeptiert. Bei früherer Anlieferung als vereinbart, behält sich die Cosmic Services Germany das Recht vor, die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Lieferanten vorzunehmen. Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung keine Rücksendung, so lagert die Ware bis zum Liefertermin bei Cosmic Services Germany auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt fristgerecht zum vereinbarten Termin.

Gerät der Lieferant durch Überschreitung des Liefertermins in Verzug, so ist der Besteller berechtigt, eine Vertragsstrafe von 0,2 % der Nettoauftragssumme pro Kalendertag, höchstens 5 % der Nettoauftragssumme zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten; bei deren Geltendmachung wird eine gegebenenfalls verwirkte Vertragsstrafe auf den geltend gemachten Schaden angerechnet. Die Cosmic Services Germany ist berechtigt, den Vorbehalt der Vertragsstrafe noch bis zur Schlusszahlung gegenüber dem Lieferanten zu erklären.

4. Übereignung, Export- und Zollvorschriften und Gefahrübergang

Soweit im Einzelfall nicht anders geregelt, ist Lieferung DDP Lieferort (gem. INCOTERMS 2020) vereinbart.

Der Lieferant ist verpflichtet, die Cosmic Services Germany über etwaige Genehmigungspflichten oder Beschränkungen bei (Re-)Exporten seiner Güter gemäß deutschen, europäischen, US-Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie den Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslandes seiner Güter in seinen Geschäftsdokumenten zu unterrichten und für genehmigungspflichtige Güter folgende Informationen rechtzeitig vor der ersten Lieferung an die Adresse

purchasing@roodmicrotec.com

zu senden:

a. Artikelnummer,

b. Warenbeschreibung,

c. alle anwendbaren Ausfuhrlistennummern einschließlich der Export Control Classification Number gemäß U.S. Commerce Control List (ECCN),

d. handelspolitischer Warenursprung,

e. statistische Warennummer (HS-Code),

f. einen Ansprechpartner in seinem Unternehmen zur Klärung etwaiger Rückfragen.

Der Lieferant ist verpflichtet, die Cosmic Services Germany unverzüglich über etwaige Änderungen der Genehmigungspflichten der gelieferten Güter aufgrund technischer, gesetzlicher Änderungen oder behördlicher Feststellungen zu unterrichten.

Der Lieferant hat sich den ordnungsgemäßen Empfang aller Sendungen von der Empfangsstelle der Cosmic Services Germany oder von einer im Vertrag vereinbarten Stelle bescheinigen zu lassen. Mit der Übergabe werden gelieferte Waren Eigentum der Cosmic Services Germany. Die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Cosmic Services Germany. Der Lieferant garantiert, dass keinerlei Rechte Dritter (z. B. Eigentumsvorbehalt, Pfandrecht) bestehen und stellt die Cosmic Services Germany insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

Bei Lieferungen mit Aufstellung und Montage sowie bei Leistungen geht die Gefahr mit der Abnahme, bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage mit Eingang bei der von der Cosmic Services Germany angegebenen Empfangsstelle auf den Empfänger über.

5. Wareneingangsprüfung

Die Annahme der Ware oder Leistung erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Mangelfreiheit, soweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Diese umfasst Richtigkeit, Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Mängel. Darüber hinaus verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge nach § 377 HGB. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln finden uneingeschränkt Anwendung, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.

6. Preise

Die vereinbarten Preise sind Festpreise bis zur endgültigen Erbringung der vollständigen Lieferung oder Leistung. Sie verstehen sich frei Verwendungsstelle einschließlich Verpackung. Ein etwaiger Preisänderungsvorbehalt bedarf stets der schriftlichen Zustimmung der Cosmic Services Germany.

Bei abweichender Vereinbarung sind die Fracht- und Verpackungskosten vom Lieferanten zu verauslagen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen. Verauslagte Kosten sind zu belegen. Werden der Cosmic Services Germany ausnahmsweise Verpackungen gesondert in Rechnung gestellt, so ist sie berechtigt, Verpackungen, die sich in gutem Zustand befinden, gegen eine Vergütung von 60 % des sich aus der Rechnung hierfür ergebenden Wertes frachtfrei an den Lieferanten zurückzusenden

7. Rechnungslegung

Prüfbare Rechnungen sind unter Angabe der vollständigen Bestellkennzeichen und unter Beachtung der steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften an die Adresse

invoice@roodmicrotec.com

zu senden. Ihnen sind die notwendigen Unterlagen wie Frachtbriefe, Zeichnungen, Wiegescheine, Stücklisten o. ä. beizufügen. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigstellung als bei der Cosmic Services Germany eingegangen. Soweit der Lieferant zur Lieferung von Dokumentationen, Betriebsanleitungen oder Bescheinigungen über Materialprüfungen verpflichtet ist, beginnt die Zahlungsfrist für Rechnungen nicht vor Eingang dieser Dokumentation bzw. Bescheinigungen.

8. Bezahlung, Skonto und Verzug

Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Rechnung entweder innerhalb von 21 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen ohne Abzug ab Fälligkeit und Eingang sowohl der ordnungsgemäßen Rechnung als auch der Ware bzw. Erbringung der Leistung. Skontoabzug ist auch zulässig, wenn Cosmic Services Germany aufrechnet oder Zahlungen in angemessener Höhe wegen Mängeln zurückbehält. Hinsichtlich des zurückbehaltenen Betrages beginnt die Zahlungsfrist nach vollständiger Beseitigung der Mängel. Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn die Cosmic Services Germany innerhalb der Zahlungsfristen den Überweisungsauftrag gegenüber ihrer Bank tätigt.

Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Zahlungsverzug setzt stets eine Mahnung voraus. Etwaige Verzugszinsen/-schäden werden auf 7,5 % begrenzt.

9. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

Aufrechnungsrechte stehen dem Lieferanten nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Lieferant nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht oder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Besteller anerkannt ist. Der Lieferant darf Forderungen gegen die Cosmic Services Germany nur mit deren schriftlicher Zustimmung an Dritte abtreten.

10. Vermögensverschlechterung und Insolvenz

Werden der Cosmic Services Germany Hinweise auf die Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit des Lieferanten oder seine Zahlungsunfähigkeit bekannt, darf sie auch im Falle vereinbarter Vorauszahlung der Vergütung ihre Zahlung von der Lieferung abhängig machen, und zwar auch dann, wenn Cosmic Services Germany diese Kenntnis erst zwischen Vertragsabschluss und Lieferung oder nach Teillieferungen erlangt. Lehnt der Lieferant dann die Vorauslieferung ab oder leistet auch nach Fristsetzung durch die Cosmic Services Germany nicht, ist diese wahlweise zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag und zum Schadensersatz berechtigt. Wird ein den Lieferanten betreffender Insolvenzantrag gestellt oder das Insolvenzverfahren eröffnet, entsteht für die Cosmic Services Germany sofort ein Rücktritts- und Schadensersatzrecht.

III. Gewährleistung und Haftung

1. Haftung des Lieferanten für Mängel der Lieferung

Bei einer Gattungsschuld trägt der Lieferant das Beschaffungsrisiko auch insofern, dass er für die Mangelfreiheit der Waren verschuldensunabhängig haftet. Der Lieferant trägt Kosten und Gefahr der Rücksendung mangelhafter Liefergegenstände. Zusätzlich zu seinen gesetzlichen Mängelansprüchen kann die Cosmic Services Germany wegen eines Mangels des gelieferten Produktes oder des erstellten Werkes nach erfolglosem Ablauf einer von ihr zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn nicht der Lieferant die Nacherfüllung zu Recht verweigert. Diesbezüglich gilt die gesetzliche Regelung zur Selbstvornahme beim Werkvertrag (§ 637 BGB) für den Kaufvertrag entsprechend. Kann der Mangel erst bei der Be- oder Verarbeitung oder bei der Inbetriebnahme bemerkt werden, so ist die Cosmic Services Germany unbeschadet ihrer sonstigen Ansprüche berechtigt, auch Ersatz für die erfolglos aufgewendete Arbeit zu beanspruchen.

2. Einhaltung der REACH-Vorschriften

Der Lieferant sichert zu, dass er die Anforderungen der EU Chemikalienverordnung REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 30.12.2006) in der jeweils gültigen Fassung – nachfolgend als REACH-Verordnung bezeichnet – einhält, und dass insbesondere die Registrierung der Stoffe erfolgt ist. Die Cosmic Services Germany ist nicht verpflichtet, im Rahmen der REACH-Verordnung eine Zulassung für einen vom Lieferanten gelieferten Liefergegenstand einzuholen. Der Lieferant sichert weiterhin zu, keine Liefergegenstände zu liefern, die Stoffe gemäß

a. Anlage 1 bis 9 der REACH-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung,

b. dem Beschluss des Rates 2006/507/EG (Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe in der jeweils gültigen Fassung);

c. der EG-Verordnung 1005/2009 über Ozonschicht abbauende Substanzen in der jeweils gültigen Fassung,

d. der Global Automotive Declarable Substance List (GADSL) in der jeweils aktuellen Fassung (unter gadsl.org) oder

e. RoHS (2002/95/EG) für Produkte gem. ihres Anwendungsbereiches enthalten.

Die EU-Verordnung 765/2008 (CE-Normen) ist einzuhalten.

Sollten die Liefergegenstände Stoffe enthalten, die auf der sogenannten “Candidate List of Substances of Very High Concern” (“SVHC-Liste”) gem. REACH gelistet sind, ist der Lieferant verpflichtet dies unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn bei laufenden Lieferungen bislang nicht gelistete Stoffe in diese Liste aufgenommen werden. Die jeweils aktuelle Liste ist unter https://echa.europa.eu/chem_data/authorisation_process/ candidate_list_table_en.asp einsehbar.

Darüber hinaus dürfen die Liefergegenstände keinerlei Asbest, Biozide oder radioaktives Material enthalten. Sollten diese Stoffe in den Liefergegenständen enthalten sein, so ist der Cosmic Services Germany dies schriftlich vor der Lieferung unter Angabe des Stoffes und der Identifikationsnummer (z. B. CAS) und einem aktuellen Sicherheitsdatenblatt des Liefergegenstandes mitzuteilen. Die Lieferung dieser Liefergegenstände bedarf einer gesonderten Freigabe durch die Cosmic Services Germany.

Der Lieferant ist verpflichtet, die Cosmic Services Germany von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der oben genannten Verordnungen durch den Lieferanten freizustellen bzw. sie für Schäden zu entschädigen, die aus der Nichteinhaltung der Verordnungen durch den Lieferanten entstehen oder mit ihr zusammenhängen.

3. Dauer und Beginn der Gewährleistungsfrist

Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang, sofern das Gesetz oder der Vertrag nicht eine längere Frist vorsehen. Tritt innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang ein Mangel auf, so wird vermutet, dass dieser Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestand, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Erfüllt der Lieferant seine Nacherfüllungsverpflichtung durch Mangelbeseitigung, so beginnt nach Abnahme der Mängelbeseitigungsarbeiten die Verjährungsfrist für diese Leistung neu zu laufen. Erfüllt der Lieferant seine Nacherfüllungsverpflichtung durch Ersatzlieferung, so beginnt für das als Ersatz gelieferte Produkt nach dessen Ablieferung oder Abnahme im Sinne von Punkt 3 die Verjährungsfrist neu zu laufen.

4. Ersatzvornahme durch die Cosmic Services Germany GmbH

Unbeschadet der gesetzlichen Regelung kann die Cosmic Services Germany in dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr einer akuten Gefahr von erheblichen Schäden auch ohne Bestimmung einer Frist zur Nacherfüllung den Mangel auf Kosten des Lieferanten selbst beseitigen, nachdem sie ihn vom Auftreten dieses Mangels verständigt hat. Sie kann dann vom Lieferanten Ersatz der Aufwendungen verlangen, die sie im Verhältnis zu ihrem Abnehmer zum Zweck der Nacherfüllung zu tragen hat, wenn der vom Abnehmer der Cosmic Services Germany geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf sie vorhanden war.

5. Haftung des Lieferanten für Rechtsmängel der Lieferung

Hinsichtlich Rechtsmängeln beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Diese Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch, entstanden ist und die Cosmic Services Germany von den Ansprüchen begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis zehn Jahre von ihrer Entstehung an.

Durch Empfangsbestätigungen bei Lieferungen im Sinne von Punkt 3 oder durch Billigung vorgelegter Dokumente im Sinne von Punkt 6 verzichtet die Cosmic Services Germany nicht auf Mängelansprüche und sonstige Rechte.

6. Produkthaftung, Freistellung und Haftpflichtversicherungsschutz

Wird die Cosmic Services Germany aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsregelungen wegen der Fehlerhaftigkeit ihres Produkts in Anspruch genommen, die auf ein Erzeugnis des Auftragnehmers zurückzuführen ist, ist sie berechtigt, vom Lieferanten Ersatz dieses Schadens insoweit zu verlangen, als dieser durch dessen Produkte bedingt ist.

Die Cosmic Services Germany ist vom Lieferanten im Rahmen seiner Produktverantwortlichkeit von Schadens-ersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen. Ihre etwaigen Aufwendungen, die sich aus dem oder im Zusammenhang mit einer von ihr oder einem ihrer Kunden wegen des mangelhaften Erzeugnisses des Lieferanten durchgeführten Rückrufaktion ergeben, sind ihr zu erstatten.

Der Lieferant ist verpflichtet, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme – mindestens 2.000.000,00 Euro pro Personenschaden/Sachschaden – pauschal – zu unterhalten; etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Die Ansprüche des Lieferanten gegen die Versicherung im Schadenfall werden von dem Lieferanten hiermit an die Cosmic Services Germany im Voraus abgetreten. Die Cosmic Services Germany nimmt diese Abtretung an.

IV. Gewerbliche Schutzrechte

1. Schutz- und Patentrechte

Der Lieferant garantiert, dass sämtliche Lieferungen frei von Schutzrechten Dritter sind und insbesondere, dass durch die Lieferung und Benutzung der Liefergegenstände Patente, Lizenzen oder sonstige Schutzrechte Dritter innerhalb Deutschlands nicht verletzt werden. Sofern dem Lieferanten bekannt ist, dass seine Produkte von der Cosmic Services Germany auch in bestimmten Ländern vertrieben werden, gilt vorstehendes auch für diese Länder. Die Cosmic Services Germany und deren Kunden werden vom Lieferanten von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Schutzrechtsverletzungen freigestellt. Die Cosmic Services Germany bleibt jedoch berechtigt, die Ansprüche – auf Kosten des Lieferanten – abzuwehren.

Darüber hinaus haftet der Lieferant für jeden weiteren Schaden, der dem Besteller aus einer Verletzung solcher Rechte entsteht. Die Cosmic Services Germany darf unter Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auf Kosten des Lieferanten die Zustimmung zur vertraglich vereinbarten Nutzung der betreffenden Lieferung / Leistung vom Berechtigten einholen.

2. Urheberrechtsschutz

Die Cosmic Services Germany behält an allen Arbeitsergebnissen aus der Auftragsrealisierung das Urheberrecht. Der Lieferant darf die im Rahmen des Auftrages gewonnenen Arbeitsergebnisse – auch auszugsweise – nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Cosmic Services Germany für Publikationen verwenden. Dies gilt auch bei der im Zusammenhang mit einem Auftrag erfolgenden werbenden Verwendung des Namens „Cosmic Services Germany“ oder des oben abgebildeten Markenzeichens.

3. Geheimhaltung

Die Vertragspartner sichern sich hinsichtlich der voneinander erhaltenen Informationen und des während der Vertragsdurchführung entstehenden Know-hows und sonstigen Wissens grundsätzlich vertrauliche Behandlung zu. Solches Wissen dient ausschließlich zum jeweils eigenen Gebrauch der Vertragspartner im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

Muster, Fertigungseinrichtungen, Werkzeuge, Profile, Mess- und Prüfmittel, beigestellte Materialien, Zeichnungen, Werk-Normblätter, Druckvorlagen und sonstige Unterlagen, die von der Cosmic Services Germany dem Lieferanten überlassen werden, bleiben Eigentum der Cosmic Services Germany. Sie dürfen vom Lieferanten nicht für außerhalb des Vertrages liegende Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind von ihm mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich und getrennt von sonstigen in seinem Besitz befindlichen Sachen zu verwahren, als Eigentum der Cosmic Services Germany zu kennzeichnen und dieser nach Erledigung der Bestellung unaufgefordert, ansonsten auf ihr Verlangen herauszugeben.

Der Lieferant ist verpflichtet, alle oben genannten Unterlagen und alle von der Cosmic Services Germany erhaltenen Informationen strikt geheim zuhalten. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages; sie erlischt, wenn und soweit das in den o. g. überlassenen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist. Nach den Unterlagen der Cosmic Services Germany gefertigte Liefergegenstände oder Werkzeuge hierfür dürfen vom Lieferanten Dritten weder zugänglich gemacht noch überlassen oder verkauft werden.

Hinsichtlich möglicher Erfindungen und Schutzrechtsanmeldungen sichern sich beide Seiten bis zu deren Veröffentlichung Geheimhaltung zu. Diese Verpflichtung gilt grundsätzlich auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus.

4. Bereits bestehende Schutzrechte

Das Vertragsverhältnis lässt die rechtliche Situation hinsichtlich der gewerblichen Schutzrechte beider Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unberührt.

5. Veröffentlichungen

Die Cosmic Services Germany und ihre Mitarbeiter sind ohne anderweitige Vereinbarungen zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen über die im Rahmen der Vertragsabwicklung erzielten Arbeitsergebnisse, soweit sie grundsätzlich wissenschaftliche Erkenntnisse zum Gegenstand haben, in Abstimmung mit dem Lieferanten berechtigt. Die Abstimmung berücksichtigt, dass z. B. Dissertationen, Diplomarbeiten oder Schutzrechtsanmeldungen nicht beeinträchtigt werden.

V. Schlussbestimmungen

1. Datenverarbeitung

Die Cosmic Services Germany ist unter Beachtung des Datenschutzgesetzes berechtigt, persönliche oder wirtschaftliche Daten des Lieferanten, gleich ob diese von ihm selbst oder Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten.

2. Compliance

Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb der Geschäftsverbindung mit der Cosmic Services Germany weder im geschäftlichen Verkehr noch im Umgang mit Amtsträgern Vorteile anzubieten oder zu gewähren bzw. zu fordern oder anzunehmen, die gegen geltende Antikorruptionsvorschriften verstoßen. Ebenso verpflichtet er sich, keine Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen mit anderen Unternehmen zu treffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs gemäß den geltenden Kartellrechtsvorschriften bezwecken oder bewirken.

Der Lieferant sichert zu, die jeweils geltenden Gesetze zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns einzuhalten und von ihm beauftragte Unterlieferanten in gleichem Umfang zu verpflichten. Auf Verlangen weist der Lieferant die Einhaltung der vorstehenden Zusicherung nach. Bei Verstoß gegen vorstehende Zusicherung stellt der Lieferant die Cosmic Services Germany von Ansprüchen Dritter frei und ist zur Erstattung von Bußgeldern verpflichtet, die ihr in diesem Zusammenhang auferlegt werden.

Der Lieferant wird die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Mitarbeitern, Umweltschutz und Arbeitssicherheit einhalten und daran arbeiten, bei seinen Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Hierzu wird der Lieferant im Rahmen seiner Möglichkeiten ein Managementsystem nach ISO 14001 einrichten und weiterentwickeln. Weiter wird der Lieferant die Grundsätze der Global Compact Initiative der UN beachten, die im Wesentlichen den Schutz der internationalen Menschenrechte, die Abschaffung von Zwangs- und Kinderarbeit, die Beseitigung von Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung sowie die Verantwortung für die Umwelt betreffen (www.unglobalcompact.org).

Bei schwerwiegenden Gesetzesverstößen des Lieferanten und bei Verstößen gegen die vorstehenden Regelungen behält sich die Cosmic Services Germany das Recht vor, von bestehenden Verträgen zurückzutreten oder diese fristlos zu kündigen.

Bei einem Verdacht eines Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen hat der Lieferant mögliche Verstöße unverzüglich aufzuklären und die Cosmic Services Germany über die erfolgten Aufklärungsmaßnahmen zu informieren. Erweist sich der Verdacht als begründet, muss der Lieferant sie innerhalb einer angemessenen Frist darüber informieren, welche unternehmensinternen Maßnahmen er unternommen hat, um zukünftige Verstöße zu verhindern. Kommt der Lieferant diesen Pflichten nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, behält sich die Cosmic Services Germany ebenfalls das Recht vor, von Verträgen mit ihm zurückzutreten oder diese mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

3. Gerichtsstand

Sofern die Parteien nicht ausdrücklich anderes vereinbaren, ist für beide Vertragsparteien der Sitz des jeweiligen Cosmic Services Germany-Unternehmens Erfüllungsort. Gerichtsstand ist, wenn der Lieferant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile Augsburg, Deutschland. Cosmic Services Germany hat jedoch das Recht, am Sitz des Lieferanten zu klagen. Augsburg ist – auch wenn der Lieferant nicht Kaufmann ist – auch dann Gerichtsstand, wenn der Lieferant im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsschluss seinen Unternehmenssitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Unternehmenssitz, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

4. Rechtswahl

Die Rechtsbeziehung zwischen Cosmic Services Germany und dem Lieferanten unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen des deutschen Rechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird.

5. Bedingungen gegenüber Nicht-Kaufleuten

Sollten Lieferanten nicht Unternehmer (§ 14 BGB) sein, kann ein Auftrag von Cosmic Services Germany auch ohne schriftliche Bestätigung angenommen werden, sind vereinbarte Auftragsfristen und Liefertermine stets verbindlich und sind Gewährleistungsfristen und Haftungsobergrenzen ausschließlich gemäß gesetzlicher Vorgaben zu bestimmen.

6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt dieser im Übrigen wirksam. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.

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